Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes, hier die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Förderanträge konnten bis zum 07.11.2025 gestellt werden.
Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
