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AktivBund · BMELRichtlinie: Stand 17. März 2026

Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert Ihre Forschung an nachhaltigen Anbausystemen für Leguminosen.

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Das Programm unterstützt Projekte zur Optimierung nachhaltiger Anbausysteme. Dies umfasst den Anbau in Reinkultur oder Mischkultur. Ziele sind eine verbesserte Bodenfruchtbarkeit und eine starke regionale Proteinversorgung.

Gefördert werden Vorhaben zur Eiweißpflanzenstrategie des Bundes. Dazu zählen neue Anbauverfahren oder der Schutz vor Schadorganismen. Leguminosen sind Pflanzen wie Erbsen, Ackerbohnen oder Lupinen. Sie binden Stickstoff aus der Luft im Boden. Dieser Vorgang heißt Stickstofffixierung. Dadurch verbessern sie die Bodenstruktur und sparen Dünger ein.

Verwenden Sie ausschließlich Material ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO-frei). Die Förderung ist für den ökologischen und konventionellen Landbau offen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat möchte die ökologische Landwirtschaft besonders stärken.

Details zum Programm

Bekanntmachung Nr. 09/26/33 über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen
vom: 11.02.2026
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BAnz AT 05.03.2026 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie betreiben Ihr Geschäft in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie nutzen ausschließlich Material ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO-frei).
  • Ihr Vorhaben ordnet sich in die Ziele der Eiweißpflanzenstrategie ein.
  • Ihr Projekt ist in der Regel auf eine Laufzeit von 3 Jahren ausgelegt.
  • Sie weisen bei Bedarf die Relevanz für die ökologische Landwirtschaft nach.

Ausschlussgründe: Vorhaben zur Züchtung oder zur Verwertung von Leguminosen in der Fütterung und Humanernährung sind nicht förderfähig. Ausgeschlossen sind zudem Fragestellungen zum Grünland sowie Projekte zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe. Untersuchungen, die unmittelbar der Anmeldung von Pflanzenstärkungsmitteln oder der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dienen, können Sie nicht fördern lassen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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