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Zielgruppe sind Auszubildende im Handwerk und in den grünen Berufen, deren Ausbildungsverhältnisse in die Ausbildungsvertragsdatenbanken der Handwerkskammern Schleswig-Holstein beziehungsweise der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eingetragen sind.
Um die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu erhöhen und qualitativ hochwertige sowie zukunftsgerichtete Ausbildungsinhalte und -methoden zu gewährleisten, fördert das Land mit dieser Aktion einen Teil der Lehrgangskosten von Auszubildenden von anerkannten ÜLU-Lehrgängen der Grund- und Fachstufe im Handwerk sowie ÜLU-Lehrgängen in grünen Berufen.
Als Teil der fachpraktischen Ausbildung stellen ÜLU-Lehrgänge sicher, dass Auszubildende unabhängig vom Spezialisierungsgrad und der Innovationskraft des eigenen Ausbildungsbetriebs ihr Berufsbild vollständig erlernen und eine Ausbildung auf dem modernsten technischen Niveau durchlaufen.
Gefördert werden Lehrgangskosten in Form einer Teilnahmetagespauschale der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
- im Handwerk für Auszubildende in der Grundstufe und in der Fachstufe, die in Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden,
- in grünen Berufen für Auszubildende, die in Unternehmen des Agrarbereichs ausgebildet werden.
Die jeweils ein- bis zweiwöchigen ÜLU-Lehrgänge finden in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der Handwerks- beziehungsweise Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen statt.
Soweit Organisationen (beispielsweise Kreishandwerkerschaften, Innungen) die Lehrgänge durchführen, stellen diese Ausbildungsträger Anträge an die örtlich zuständige Kammer (Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein). Sie fassen die Anträge jeweils zu einem Gesamtantrag zusammen und sind zur Antragsstellung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein berechtigt.
Details zum Programm
Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Rechtliche Voraussetzungen
- Als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger sind die Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck sowie die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, antragsberechtigt.
- Soweit Organisationen (Kreishandwerkerschaften, Innungen) die Lehrgänge durchführen, stellen diese Ausbildungsträger Anträge an die örtlich zuständige Kammer (Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein). Sie fassen die Anträge jeweils zu einem Gesamtantrag zusammen.
- Die Lehrgänge müssen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der jeweiligen Handwerkskammer beziehungsweise der Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen stattfinden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
