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AktivLand · Ministerium Wirtschaft Arbeit Verkehr TechnologieRichtlinie: Stand 15. Februar 2023

Förderung als Betreiber oder Betreiberin einer Produktionsschule

Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Gemein- und Sachkosten für den Betrieb einer Produktionsschule erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Förderung von gleichnamigen Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die junge, nicht mehr schulpflichtige Menschen ohne berufliche Perspektive unterstützen, die zuvor durch Lernmüdigkeit, fehlende Basiskompetenzen oder psychische Beeinträchtigungen aus dem Bildungsprozess ausgeschieden sind. Ziel ist es, diese jungen Menschen sozial zu stabilisieren und schrittweise ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Dazu werden praxisnahe Fertigkeiten und Fähigkeiten (zum Beispiel Holzverarbeitung, Garten- und Landschaftsarbeit), soziale und persönliche Kompetenzen vermittelt sowie weitere Bildungsdefizite verringert.

Details zum Programm

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Produktionsschulen
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Projektträger die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben. Eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist verpflichtend.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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