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AktivLand · Ministerium für Wirtschaft Verkehr Arbeit Technologie und Tourismus Schleswig-HolsteinRichtlinie: Stand 15. Februar 2023

Förderung für ein Beratungsnetzwerk zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt

Als Projektträger (Lead-Partner) eines Gesamtberatungsnetzwerks zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter im Verbund mit Trägern der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Mit dem Angebot von „Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) - Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ sollen geflüchtete Menschen mit Arbeitsmarktzugang, unabhängig von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Alter bei ihrer individuellen Arbeitsmarktintegration unterstützt werden.

Details zum Programm

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)
Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle Beratung für Geflüchtete mit Zugang zum Arbeitsmarkt sowie als Sondervorhaben arbeitsmarktbezogenes Sprachtraining (niedrigschwelliges Brückenangebot) anbieten. Mit der Beratung soll den Geflüchteten bei ihrem Einstieg in das Berufsleben geholfen werden. Zu Ihren Beratungsinhalten sollte gehören:

  • Orientierung über den deutschen und regionalen Arbeitsmarkt

  • Vermittlung in berufliche oder schulische Ausbildung

  • Vermittlung in Arbeit sowie in entsprechende vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung, Praktika und Sprachförderung)

  • Begleitung nach der Vermittlung beziehungsweise Teilnahme, auch an Bundes- und landesgeförderten Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen

  • Je nach Bildungs- und Qualifizierungsweg gegebenenfalls wiederholte beziehungsweise aufeinander aufbauende Beratung und Vermittlung, Informationsveranstaltungen

Förderfähig sind Sie als Projektträger (Lead Partner) im Verbund mit Trägern der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben. Diese müssen über die notwendige Infrastruktur, Flexibilität zur bedarfsgerechten Umsetzung der Teilprojekte und Sondervorhaben sowie umfassende Expertise und Erfahrung im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund beziehungsweise im Bereich der Sondervorhaben (Sprachtraining) verfügen.

Sie müssen Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und dürfen nicht der Landesverwaltung angehören.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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