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AktivBund · BMIRichtlinie: Stand 05. November 2024

Förderung der Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation, Verein, gGmbH oder vergleichbare Organisationen eine Asylverfahrensberatung und/oder eine besondere Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung der Asylverfahrensberatung.

Sie erhalten die Förderung für die Durchführung einer Asylverfahrensberatung und/oder einer besonderen Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.

Bitte richten Sie Ihren Antrag entweder selbst oder über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis zum im Förderaufruf genannten Termin für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und nutzen Sie dabei die dort angegebenen Übermittlungswege.

Details zum Programm

Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)
vom: 20.09.2024
Bundesministerium des Innern und für Heimat
GMBl. 2024, Nr. 37, S. 779

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Förderaufruf zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) im Förderzeitraum 2026
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Eine Antragstellung war bis zum 07.12.2025 möglich.

Weblink zum Förderaufruf (PDF)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung verfolgen und deren Gemeinnützigkeit von der Finanzverwaltung festgestellt worden ist,
  • sowie Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus.

Über Ausnahmen hiervon entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel.
  • Sie verfügen idealerweise über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Asylsuchenden.
  • Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifiziertes hauptamtliches Personal ein.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und ggf. weiteren Trägern der Asylverfahrensberatung.
  • Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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