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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 30. Januar 2026

Förderung für Projekte zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen

Sie forschen zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen Erkrankungen? Die europäische Partnerschaft European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) bietet Ihnen finanzielle Unterstützung.

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Sie können eine Förderung für Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt die Aufklärung bisher ungelöster Fälle. Dies betrifft sowohl genetische als auch nicht-genetische Erkrankungen. Als selten gilt eine Krankheit, von der nicht mehr als fünf von 10.000 Personen betroffen sind. Das Ziel ist die Identifizierung ursächlicher Varianten bei Patienten ohne Diagnose. Sie entwickeln dabei neue Werkzeuge und Methoden für die Diagnostik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen). Sie arbeiten in transnationalen und multidisziplinären Forschungsverbünden zusammen. Ein Verbund muss Partner aus verschiedenen Ländern einbinden. Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein. Das BMFTR finanziert Ihre projektbezogenen Ausgaben oder Kosten durch Zuschüsse.

Details zum Programm

Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen im Rahmen der europäischen Partnerschaft ERDERA
16.01.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BAnz AT 23.01.2026 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Verbund besteht aus mindestens vier Partnern aus vier verschiedenen Teilnehmerländern.
  • Ein Verbund darf grundsätzlich maximal sechs Forschungsgruppen umfassen.
  • Die Obergrenze steigt auf acht Partner bei Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern oder Partnern aus unterrepräsentierten Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Türkei).
  • Sie binden Patientenpartner aktiv in die Forschung ein.
  • Sie stellen Projektdaten nach den FAIR-Prinzipien (Findable--deutsch: auffindbar, Accessible--deutsch: zugänglich, Interoperable--deutsch: interoperabel, Reusable--deutsch: wiederverwendbar) bereit.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.

Ausschlussgründe:

  • Interventionelle klinische Studien zur Wirksamkeit von Medikamenten sind nicht förderfähig.
  • Projekte zu rein neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer sind ausgeschlossen. Diese fallen in den Fokus der Brain Health Partnership.
  • Seltene Infektionskrankheiten und seltene Krebsarten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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