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AbgelaufenBund · BMVIRichtlinie: Stand 16. Februar 2021

Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS--European Rail Traffic Management System, deutsch: Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem und des automatisierten Bahnbetriebs ( ATO--Automatic Train Operation ) im Digitalen Knoten Stuttgart

Wenn Sie Schienenfahrzeuge im Knoten Stuttgart einsetzen und diese mit Technik zur digitalen Kommunikation in der Zugsteuerung ausrüsten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 31. Dezember 2020. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie im Rahmen des Projekts Digitaler Knoten Stuttgart bei der Ausrüstung Ihrer Schienenfahrzeuge mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS (European Rail Traffic Management System) und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO--Automatic Train Operation).

Sie können die Förderung für folgende Vorhaben an Bestandsfahrzeugen (Triebfahrzeuge, Steuerwagen und Instandhaltungsfahrzeuge) einsetzen:

  • Maßnahmen am 1. Fahrzeug einer Baureihe (FoC--First-of-Class, deutsch: Erste Klasse) und
  • Serien- beziehungsweise Typenausrüstungen von Fahrzeugen, wenn in der Baureihe bereits eine FoC--First-of-Class, deutsch: Erste Klasse-Projektierung erfolgt ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Maßnahmen am 1. Fahrzeug einer Baureihe (FoC--First-of-Class, deutsch: Erste Klasse) bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten,
  • für Serien-Maßnahmen bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und unter Verwendung der Antragsformulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Details zum Programm

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS (European Rail Traffic Management System) und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Rahmen der infrastrukturseitigen Einführung von ERTMS im „Digitalen Knoten Stuttgart“
vom: 29.01.2021
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 05.02.2021 B2

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS (European Rail Traffic Management System) und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Rahmen der infrastrukturseitigen Einführung von ERTMS im „Digitalen Knoten Stuttgart“
vom: 31.07.2025
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 20.08.2025 B2

Die Frist zur Förderantragstellung endet am 30.06.2029. Die Bewilligung von Zuwendungen auf Grundlage dieser Änderungsbekanntmachung erfolgt erst nach Erlass des Bundeshaushalts 2025.

Weblink zur Änderungsbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 29.1.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 5.2.2021, B2; berichtigt durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 23.2.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 2.3.2021, B6.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen,

  • die als Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise als Halterin oder Halter eines Schienenfahrzeugs in einem Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister eingetragen sind und
  • deren Fahrzeug im „Digitalen Knoten Stuttgart“ eingesetzt wird.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die von Ihnen geplante Ausrüstung muss den technischen Vorgaben der Richtlinie entsprechen.
  • Für First-of-Class-Maßnahmen müssen Sie eine vollständige Dokumentation zur Weitergabe und Nutzung durch Dritte erstellen.
  • Ihr Schienenfahrzeug muss bei Einsatz im Regional- beziehungsweise im S-Bahnverkehr eine Laufleistung von mehr als 50.000 km in 5 Jahren erbringen.
  • Ihr Schienenfahrzeug muss bei Einsatz im Personenfernverkehr den Hauptbahnhof Stuttgart mindestens 25-mal in 5 Jahren anfahren.
  • Wenn Sie eine Ausrüstung mit ATO--Automatic Train Operation, deutsch: automatisierter Bahnbetrieb-Technik planen, müssen Sie zugleich ERTMS--European Rail Traffic Management System, deutsch: Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem-Technik einbauen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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