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Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der Beruflichen Bildung im Rahmen des ESF Plus 2021–2027 (ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung)
vom: 17.05.2022
Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
SächsABl. S. 695
geändert am 30.06.2023 (SächsABl. S. 990) und 12.07.2024 (SächsABl. S. 846)
- Anträge für Vorhaben zur zukunftsorientierten beruflichen Bildung in Sachsen (Projektaufrufe Berufliche Bildung) (Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a der Richtlinie) sowie für die wissenschaftliche Begleitung können nach einer entsprechenden Förderbekanntmachung gestellt werden.
- Förderanträge für Einzelprojekte der beruflichen Bildung (Ziffer II Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie) sowie für Zusatzqualifikationen (Ziffer II Nummer 1 Buchstabe c der Richtlinie) können fortlaufend eingereicht werden.
Bekanntmachung über einen Aufruf zur Entwicklung innovativer und Optimierung digitalgestützter Aus- und Weiterbildungsangebote
vom: 13.01.2025
Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA)
Projektvorschläge konnten bis zum 30.04.2025 bei der SAB eingereicht werden.
Antragsverfahren
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 17. Mai 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 24 vom 16. Juni 2022, S. 695; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 990.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
