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Sie möchten die berufliche Aus- und Weiterbildung in Hessen qualitativ verbessern? Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten von besonderem Landesinteresse. Dies betrifft vor allem innovative Vorhaben zu aktuellen Themen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Digitalisierung oder der Nachhaltigkeit. Auch Projekte für spezielle Zielgruppen können eine Förderung erhalten.
Sie erhalten die Unterstützung als Zuschuss. Das Land übernimmt bis zu 80 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Ihres individuellen Ausgaben- und Finanzierungsplans. Ihr Projekt muss in Hessen stattfinden. Ziel ist die Förderung Ihrer beruflichen Entwicklung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Details zum Programm
Richtlinie?des?Landes?Hessen?zur?Förderung?beruflicher?Bildung (Förderrichtlinie?Berufliche?Bildung) (Teil I, Nr. 5)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss sich einem akuten Problem auf dem Ausbildungsmarkt oder einem aktuellen Thema der Aus- oder Weiterbildung widmen, das kann beispielsweise sein:
- ein innovatives Projekt, das sich mit Fragen der Digitalisierung oder Nachhaltigkeit beschäftigt,
- ein Projekt, das sich besonderen Zielgruppen im Rahmen der beruflichen Bildung und Orientierung widmet, deren Leistungsniveau angehoben und deren berufliche Entwicklung gefördert werden soll.
- Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.
In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten (Ausschlussgründe):
- Sie sind eine Behörde des Bundes oder eines Landes.
- Ihr Vorhaben hat kein besonderes Landesinteresse.
- Sie fördern Ehegatten oder Verwandte ersten und zweiten Grades.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
