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AktivLandRichtlinie: Stand 11. Februar 2020

Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) – Kapitaloffensive für Existenzgründer und aufstrebende Unternehmen

Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) im Saarland Ihre schwache Eigenkapitalbasis erweitern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.

Auf dieser Seite (12 Abschnitte)

Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, Unternehmensnachfolgerin und Unternehmensnachfolger oder als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), wenn Sie nur wenig Eigenkapital vorweisen können. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Damit können Sie Ihren Investitionsbedarf und/oder Ihren Betriebsmittelbedarf mitfinanzieren.

Sie erhalten die Förderung als Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt zwischen EUR 30.000 und EUR 100.000.

Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag dann an die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) weiter.

Überblick

Beteiligungsprogramm der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG) – Kapitaloffensive für Existenzgründer und aufstrebende Unternehmen

Merkblatt-Stand: Dezember 2019

Wer kann Anträge stellen?

Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen (1) der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.

Was wird mitfinanziert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen

Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.

In welchem Umfang kann finanziert werden?

Beteiligungsbetrag:

Mindestbetrag: 30.000 EUR und Höchstbetrag: 100.000 EUR

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100% der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

Welche Beteiligungslaufzeit ist möglich?

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.

Wie sind die Konditionen?

Das Beteiligungsentgelt setzt sich aus einer festen und einer cash-flow-abhängigen Vergütung zusammen und ist wie folgt gestaffelt:

Jahr 1–3: 3,00% p.a. zzgl. 2,00% p.a. Cash flow abhängig

Jahr 4–7: 5,00% p.a. zzgl. 2,00% p.a. Cash flow abhängig

Jahr 8–10: 7,00% p.a. zzgl. 2,00% p.a. Cash flow abhängig

Die Zahlung der Entgelte erfolgt vierteljährlich im Voraus.

Am Ende der Laufzeit wird eine Endvergütung von mindestens 5,00% p.a. auf die ursprüngliche Beteiligungshöhe für jedes angefangene Beteiligungsjahr ermittelt, wobei jedoch die während der Laufzeit der Beteiligung gezahlten Entgelte auf die Endvergütung angerechnet werden.

Die Beteiligungsmittel werden zu 100% ausgezahlt.

Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages beträgt einmalig 0,5% des Beteiligungsbetrages. Sie wird bei Antragstellung in Rechnung gestellt.

Wie erfolgt die Rückzahlung der Beteiligung?

Die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei, danach ist die Rückführung in vier Jahresraten vorgesehen. Individuelle Vereinbarungen sind in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung möglich.

Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Rückzahlung der Beteiligung ist ausgeschlossen.

Sind Sicherheiten zu stellen?

Sicherheiten sind nicht zu stellen und bleiben somit zur Besicherung von Krediten verfügbar.

Der Unternehmer bzw. die maßgeblichen Gesellschafter des Unternehmens sollen sich anteilig am unternehmerischen Risiko beteiligen (z.B. durch Einbringung von Eigenmitteln, Entnahmebeschränkungen, Gewinnthesaurierung, Übernahme einer anteiligen Beteiligungsgarantie).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt auf einem KBG-Antragsvordruck über die Hausbank bei der SIKB. Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, die der KBG einen Überblick über das Unternehmen auf die handelnden Personen sowie die derzeitige und geplante Wirtschaftlichkeit verschaffen. Der Antragsvordruck steht unter http://www.kbg-saar.de zum Download bereit.

Subventionshinweis

Mit Beteiligungen aus diesem Programm ist keine Subvention verbunden.

(1) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission

Antragsverfahren

Merkblatt der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG), Stand Dezember 2019; Informationen der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG), Stand November 2023.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen, sowie neu gegründete Unternehmen, auch im Rahmen von Unternehmensnachfolgen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um eine Erweiterung Ihrer Eigenkapitalbasis handeln, die zur Verbesserung Ihrer Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere bei Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen, beiträgt.
  • Beteiligungen, die der Sanierung Ihres Unternehmens oder nur der Konsolidierung Ihrer Finanzierungsverhältnisse dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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