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Eine Förderung können Sie erhalten, wenn
- das Konzept Erfolg versprechend ist und
- der Investitionsort in Baden-Württemberg liegt.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich unter anderem am Eigenmitteleinsatz und beträgt bis maximal 250.000 EUR.
Mit Ausnahme einer persönlichen Garantie der Gesellschafter sind keine Sicherheiten zu stellen. Somit bleibt der erweiterte Sicherheitenspielraum für Kredite frei verfügbar.
Details zum Programm
Produktdatenblatt Existenzgründung/-festigung
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 3 Jahre nach Gründung.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
