Back to programs
Unternehmensfinanzierung·Bürgschaftsbank Sachsen

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen

Ausfallgarantie • Max: 2.500.000 €Sehr komplex (5/5)

Zusammenfassung

Das Förderprogramm der Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen durch Ausfallgarantien bei Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Es zielt auf die Existenzgründung und -festigung, Unternehmensfinanzierung und Innovationsprojekte ab. Das Programm ist komplex und erfordert die Erfüllung zahlreicher rechtlicher und dokumentarischer Voraussetzungen.

Wer wird gefördert

Existenzgründer/in, Unternehmen

Was wird gefördert

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen.
  • Die Förderung muss von einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft gewährt werden.
  • Beteiligungen müssen zur Schaffung oder Sicherung einer wettbewerbsfähigen Existenz beitragen.
  • Die Beteiligung darf nicht zur Sanierung der Finanzverhältnisse dienen.
  • Beteiligungen erfolgen in der Regel als typisch stille Gesellschaften.

Komplexitätsgründe

  • Die rechtlichen Voraussetzungen und Richtlinien für die Inanspruchnahme der Beteiligungsgarantien sind umfangreich und detailliert.
  • Es gibt zahlreiche Bedingungen und Ausnahmen für die Antragsstellung und die Art der möglichen Beteiligungen.
  • Der Antrags- und Genehmigungsprozess ist mit vielen Prüfrechten und Bedingungen verknüpft.
  • Es bestehen umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten seitens der Kapitalbeteiligungsgesellschaften und der Beteiligungsnehmer.
  • Die gesetzlichen Richtlinien und Bestimmungen sind umfangreich und teilweise komplex.

Tags

KMUGarantieSachsenExistenzgründungUnternehmensfinanzierungBürgschaftKapitalInnovationsprojekteKooperationenBeteiligungsgesellschaft