Unternehmensfinanzierung·Bürgschaftsbank Sachsen
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen
Zusammenfassung
Das Förderprogramm der Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen durch Ausfallgarantien bei Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Es zielt auf die Existenzgründung und -festigung, Unternehmensfinanzierung und Innovationsprojekte ab. Das Programm ist komplex und erfordert die Erfüllung zahlreicher rechtlicher und dokumentarischer Voraussetzungen.
Wer wird gefördert
Existenzgründer/in, Unternehmen
Was wird gefördert
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen.
- Die Förderung muss von einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft gewährt werden.
- Beteiligungen müssen zur Schaffung oder Sicherung einer wettbewerbsfähigen Existenz beitragen.
- Die Beteiligung darf nicht zur Sanierung der Finanzverhältnisse dienen.
- Beteiligungen erfolgen in der Regel als typisch stille Gesellschaften.
Komplexitätsgründe
- Die rechtlichen Voraussetzungen und Richtlinien für die Inanspruchnahme der Beteiligungsgarantien sind umfangreich und detailliert.
- Es gibt zahlreiche Bedingungen und Ausnahmen für die Antragsstellung und die Art der möglichen Beteiligungen.
- Der Antrags- und Genehmigungsprozess ist mit vielen Prüfrechten und Bedingungen verknüpft.
- Es bestehen umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten seitens der Kapitalbeteiligungsgesellschaften und der Beteiligungsnehmer.
- Die gesetzlichen Richtlinien und Bestimmungen sind umfangreich und teilweise komplex.
Tags
KMUGarantieSachsenExistenzgründungUnternehmensfinanzierungBürgschaftKapitalInnovationsprojekteKooperationenBeteiligungsgesellschaft