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AktivLand · Ministerium Wirtschaft Verkehr Bauen Digitalisierung NiedersachsenRichtlinie: Stand 23. Januar 2026

Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte formlos auf elektronischem Weg an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). Diese richtet ihren Antrag in eigener Aufgabenträgerfunktion an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Details zum Programm

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 in Niedersachsen (Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026)
vom: 09.12.2025
Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
? 30250-2209 – VORIS 93200 –

Weblink zur Richtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG):

  • die Region Hannover,
  • der Regionalverband Großraum Braunschweig,
  • die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG),
  • die Landkreise und kreisfreien Städte und
  • Zweckverbände zur Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den in Niedersachsen liegenden Teil ihres Verbandsgebietes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.
  • Sie müssen die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in der jeweils aktuellen Fassung anwenden und im Fall des eigenen Verkaufs das Deutschlandticket unter dieser Bezeichnung vertreiben.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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