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Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?
- Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.
Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 EUR pro Jahr.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei, der Schleifischerei sowie in Teichwirtschaften
vom: 29.03.2023
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Amtsbl--Amstblatt SH--Schleswig-Holstein 2023, 929
Anträge können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist:
- Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein;
- Unternehmen der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei;
- Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
