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AktivLand · Ministerium Landwirtschaft ländliche Räume Europ Verbraucher Schleswig-HolsteinRichtlinie: Stand 05. Mai 2023

Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere

Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?

  • Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;
  • Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;
  • Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.

Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 EUR pro Jahr.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei, der Schleifischerei sowie in Teichwirtschaften
vom: 29.03.2023
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Amtsbl--Amstblatt SH--Schleswig-Holstein 2023, 929

Anträge können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist:
    • Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein;
    • Unternehmen der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei;
    • Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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