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Das Programm fördert Ihre Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb Europas. Der Fokus liegt aktuell auf Kooperationen mit Japan oder Queensland in Australien. Sie können Forschungsprojekte in verschiedenen Themenbereichen umsetzen. Dazu gehören die industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder nachhaltige Bioprodukte. Auch neue Produktionstechnologien und digitale Schlüsseltechnologien stehen im Mittelpunkt.
Sie profitieren von einer starken Vernetzung und dem Austausch von Fachwissen. Deutschland soll durch diese Kooperationen ein führender Standort für Bioökonomie bleiben. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie finanziell. Sie erhalten Zuschüsse für Ihre Personalkosten und notwendige Investitionen. Auch Materialkosten und Dienstreisen werden gefördert. Die Förderung hilft Ihnen, Innovationspotenziale zu erschließen.
Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erhalten. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine anteilige Finanzierung ihrer Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dabei von höheren Fördersätzen profitieren. Details zum Antragsportal finden Sie unter den weiterführenden Links.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2027“
vom: 09.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 20.02.2026 B2
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie führen ein Verbundprojekt mit mindestens einem Partner aus Japan oder Queensland (Australien) durch.
- Wichtig bei Japan-Kooperationen: Ihre japanischen Partner müssen bereits über das GteX-Programm--Green Technologies of Excellence, deutsch: grüne Zukunftstechnologien oder Exzellenz im Umweltbereich der Japan Science and Technology Agency (JST) gefördert werden.
- Wichtig bei Queensland-Kooperationen: Es muss mindestens ein Industriepartner aus Deutschland oder Queensland beteiligt sein.
- Ihr Vorhaben adressiert den Forschungsbaustein „Globale Forschungskooperationen“ sowie mindestens einen weiteren Baustein der Nationalen Bioökonomiestrategie (NBÖS).
- Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit allen Partnern ab.
- Sie nutzen für die Vereinbarung die Kriterien nach BMFTR-Vordruck Nr. 0110.
- Sie nutzen die Ergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Australien, Japan oder der Schweiz.
- Ihr Projekt ist auf maximal 36 Monate ausgelegt.
- Sie bestätigen ein vorhandenes Forschungsdatenmanagement.
Ausschlussgründe: Forschungsvorhaben in den Bereichen Gesundheit, Pharma und Medizin können Sie über dieses Programm nicht fördern lassen. Ebenso sind Projekte ausgeschlossen, die sich ausschließlich auf landwirtschaftliche Produktionssysteme des Partnerlandes konzentrieren. Vorhaben ohne Beteiligung außereuropäischer Partner aus den Zielländern sind ebenfalls nicht förderfähig.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
