Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
vom: 21.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 28.06.2024 B6
Weblink zur Förderbekanntmachung
Ausführungsbestimmungen des Eisenbahn-Bundesamtes zur Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af- TP)
vom: 10.12.2018
Eisenbahn-Bundesamt
Stand: 07.04.2020
Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste für die die am zweiten Samstag des Dezembers jeden Jahres beginnende Netzfahrplanperiode zu stellen. Für den förderfähigen Zeitraum der Netzfahrplanperiode 2018 sowie die Netzfahrplanperiode 2019 kann der Förderantrag innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie gestellt werden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
