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AktivBund · BMELRichtlinie: Stand 25. Juli 2025

Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
vom: 18.06.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 27.06.2025 B4

Das Zuwendungsverfahren ist einstufig. Projektanträge können bis zum 01.12.2030 beim BÖL--Bundesprogramm Ökologischer Landbau eingereicht werden. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen. 
Projektanträge können ausschließlich über das Online-Formular (siehe weiterführende Links) gestellt werden.
Innerhalb von 2 Monaten nach dem letzten Messe- oder Ausstellungstag ist der Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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