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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt umweltfreundliche Bodenstromanlagen, für deren Nutzung keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht.
Gefördert werden Investitionsvorhaben mit stationären und mobilen umweltfreundlichen Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen (GPUs) an Flughäfen sowie FuEuI-Vorhaben:
- Bodenstromanlagen: Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen.
- FuEuI-Vorhaben: Einzel- und Verbundvorhaben für die Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen im Technologiefeld der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik in den Bereichen „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ im Sinne einer „experimentellen Entwicklung“.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Investitionsvorhaben maximal EUR 15 Millionen EUR (15.000.000 EUR).
- FuEuI-Vorhaben wird der Höchstbetrag begrenzt.
Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für Investitionsvorhaben und für FuEuI-Vorhaben werden Förderaufrufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.
In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Projektskizze auf Grundlage von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Details zum Programm
Bekanntmachung der Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)
vom: 19.01.2026
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BAnz AT 21.01.2026 B5
Weblink zur Bekanntmachung
Antragsverfahren
Bekanntmachung der Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) vom: 19.01.2026, Bundesministerium für Verkehr, BAnz AT 21.01.2026 B5
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für
- Investitionsvorhaben:
- natürliche Personen und
- juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
- FuEuI-Vorhaben:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Gebietskörperschaften,
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
- Antragstellende für Investitionsvorhaben müssen Eigentümerin oder Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur klima- und umweltfreundlichen Bodenstromversorgung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden.
- Ihr Vorhaben wird grundsätzlich mit positive Realisierungsaussichten eingeschätzt.
- Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
- Ihre Gesamtfinanzierung des Vorhabens und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ist nachweislich gesichert.
- Sie beginnen mit Ihrem Vorhaben binnen 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
