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Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die Ihre langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Sie Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen gestalten.
Sie erhalten die Förderung in Form eines zusätzlichen Tilgungszuschusses zu dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen.
Die Höhe des zusätzlichen Tilgungszuschusses beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist.
Das Darlehen kann pro Wohneinheit für die Sanierungsmaßnahmen bis zu EUR 50.000 betragen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.
Überblick
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Kurzinformation
Stand 06.2019
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen fördert Bauprojekte, damit bestehende Wohngebäude im Land Brandenburg zukünftig weniger Barrieren aufweisen.
Ziel des Programms
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen dient der langfristigen Finanzierung von Baumaßnahmen, damit Mietwohnungen und Miethäuser möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen genutzt werden können. Ziel ist es, barrierefreien und bezahlbaren Mietwohnraum im Land Brandenburg bereit zu stellen. Mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen unterstützt die ILB vielfältige Initiativen zur Bewältigung des demografischen Wandels.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
– kommunale Wohnungsgesellschaften
– Wohnungsgenossenschaften
– private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen fördert die ILB
– barrierereduzierende Baumaßnahmen in definierten Förderbereichen (Diese finden Sie in den Programm-Merkblättern unter http://www.kfw.de)
– die Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
– den KfW-Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus“
– den Ersterwerb von Wohngebäuden, die barrierereduziert wurden.
Wie wird gefördert?
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen verbilligt das gleichnamige Darlehen der KfW durch einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
Finanzierungsanteil:
– bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten
– maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit
Auszahlung: 100%
Kreditlaufzeit: 10 bis 30 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Zinssatz: aktuelle Konditionen der KfW
Zinszahlung und Tilgung: gemäß den Bedingungen der KfW
Tilgungszuschuss der ILB: 5% des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist
Voraussetzungen sind
– der störungsfreie Darlehensverlauf und
– keine (Teil-)Rückführung des KfW-Darlehens.
Was ist noch zu beachten?
Die Grundlage für den Brandenburg-Kredit bildet das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen. Bitte beachten Sie die Förderbedingungen der KfW. Diese finden Sie in den Programm-Merkblättern unter http://www.kfw.de. Für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen gelten darüber hinaus folgende Bedingungen:
– Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
– Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 4. Monat nach der Darlehenszusage.
Wie ist das Antragsverfahren?
Den Antrag für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen und alle Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein. Den Antrag auf Gewährung des KfW-Darlehens reichen Sie bitte ebenfalls bei der ILB ein.
Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der ILB abrufbar.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt bankenüblich.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.
Antragsverfahren
Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Juni 2019.
Rechtliche Voraussetzungen
Um einen Tilgungszuschuss nach dieser Richtlinie zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften und
- private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Es muss durch den geförderten Umbau Barrierefreiheit (entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-2) ebenso erreicht werden wie der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau festgelegte Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus“.
Im Rahmen dieser Richtlinie nicht finanziert werden barrierefreie Umbauten in
- Wohn-, Alten- und Pflegeheimen,
- Ferien- und Wochenendhäusern sowie
- die Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
