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Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert in Kooperation mit der KfW Bankengruppe Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bei der Finanzierung von
- Investitionen,
- Betriebsmitteln,
- Warenlagern sowie
- Übernahmen und Beteiligungen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) pro Vorhaben. Sie können damit 100 % Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
Details zum Programm
Brandenburg-Kredit Gründung
Merkblatt
Stand: 01/2026
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer,
- selbstständig, freiberuflich Tätige und
- natürliche Personen
innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit Sitz im Land Brandenburg.
Als größeres Unternehmen, das nicht die Voraussetzungen die KMU-Definition der EU sowie Unternehmen erfüllt, darf der Gruppenumsatz 500 Millionen EUR (500.000.000 EUR) nicht überschreiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen außerhalb von Brandenburg investieren, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
- Als natürliche Person werden Sie bei Gründung eines Unternehmens, Investitionen, Beteiligung oder Aufstockung Ihres bestehenden Unternehmen unterstützt. Sie müssen über fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen.
- Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
