Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)
vom: 17.12.2024
SächsABl. 2025 S. 35
Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen endete am 15.08.2024.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
