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AktivLand · Hessisches WirtschaftsministeriumRichtlinie: Stand 16. Juli 2026

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude im Eigentum von privaten Bauherren und Eigentümern

Wenn Sie als Privatperson eine Wohnimmobilie besitzen und für die Immobilie eine Photovoltaikanlage kaufen und installieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie als private Eigentümerin und privaten Eigentümer von Wohnimmobilien gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum und der KfW beim Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).

Sie erhalten die Förderung für den Kauf und die Installation

  • einer PV-Anlage inklusive Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW,
  • eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage sowie
  • von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 90 % der Gesamtinvestitionskosten, jedoch mindestens 10.000 EUR und maximal 50.000 EUR. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre.

Details zum Programm

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude im Eigentum von privaten Bauherren und Eigentümern durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Weblink zu den Programmbedingungen (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Bauherrinnen und Bauherren sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Maßnahme auf einem Grundstück mit einer von Ihnen selbst genutzten Wohnimmobilie durchführen.
  • Sie müssen die geförderte Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch nutzen. Nur eine begrenzte Menge nicht von Ihnen selbst genutzten Stroms darf in das Netz eingespeist werden, zum Beispiel im Fall von Produktionsspitzen.
  • Ein Fachbetrieb muss Ihre Maßnahme ordnungsgemäß abnehmen.
  • Sie müssen 10 % liquide Eigenmittel nachweisen und einbringen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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