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AbgelaufenLand · Ministerium Heimat Bau Kommunales DigitalisierungRichtlinie: Stand 01. März 2026

Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)

Besitzen Sie ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen und planen Sanierungen? Das Land unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 50 % Ihrer Kosten für Erhalt und Instandsetzung.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 16. Mai 2019. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Für den Erhalt eines Baudenkmals in Nordrhein-Westfalen können Sie Geld erhalten. Das Land übernimmt die Hälfte Ihrer förderfähigen Ausgaben. Das Ziel ist es, kulturelles Erbe für die Zukunft zu bewahren.

Sie erhalten Zuschüsse für Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem für:

  • Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
  • Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
  • Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
  • wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
  • Präsentation und Vermittlung von Denkmalen

Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 350.000 EUR. In besonderen Ausnahmefällen kann das Land höhere Beträge oder Prozentsätze bewilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Ausgaben die Bagatellgrenzen unterschreiten. Diese Grenze liegt im außergemeindlichen Bereich bei 10.000 EUR. Im gemeindlichen Bereich liegt sie bei 50.000 EUR.

Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger Arbeit ist als fiktive Ausgabe anrechenbar. Dafür können Sie 20,00 EUR je Arbeitsstunde ansetzen. Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.

Details zum Programm

Förderrichtlinie Denkmalschutz und Denkmalpflege im Land Nordrhein-Westfalen (FRL Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)
Vom: 25.11.2025
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals.
  • Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen. Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen. Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

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