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Sie sind an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung tätig? Dann können Sie eine Förderung durch den Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreis (GAIIA--German-African-Incentive-Award, deutsch: Deutsch-Afrikanischer Innofationsförderpreis) erhalten. Das Programm unterstützt Sie dabei, herausragende Forschungsergebnisse gemeinsam mit afrikanischen Partnern in die Praxis zu übertragen. Ziel des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises ist es, den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft und Gesellschaft zu beschleunigen und internationale Forschungskooperationen zu stärken.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Vorhaben, die herausragende Forschungsleistungen in die praktische Anwendung überführen. Sie können Fördermittel für Personal, Material und Dienstreisen erhalten. Die Förderung schließt zudem flankierende Qualifizierungsangebote für den Technologietransfer ein. Der Preis kombiniert ein Preisgeld für ein gemeinsames Forschungsprojekt mit individuellen Qualifizierungsangeboten. Sie erhalten finanzielle Unterstützung, um Kooperationsstrukturen nachhaltig aufzubauen.
Gefördert werden Projekte in 7 strategischen Forschungsfeldern:
- Angewandte Forschung zu künstlicher Intelligenz,
- Luft- und Raumfahrtforschung,
- Quantentechnologie,
- Gesundheitsforschung,
- Biotechnologie,
- Klimaneutrale Energieerzeugung und Mobilität,
- Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung.
Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss von bis zu 150.000 EUR. Die Laufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Das Bundesministerium übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine Hochschule oder Universitätsklinik sind, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Sie verwalten die Fördermittel und leiten mindestens 50 % der Zuwendung an Ihre afrikanischen Partner weiter.
Details zum Programm
Richtlinie zur Verleihung des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises
vom: 21.04.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 29.04.2026 B2
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine deutsche Hochschule, eine Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
- Sie kooperieren in Ihrem Vorhaben mit mindestens einer Forschungseinrichtung mit Sitz in einem afrikanischen Land, welches Mitglied der Afrikanischen Union (AU) ist.
- Sie schließen mit den afrikanischen Projektpartnern einen Weiterleitungsvertrag sowie eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Mindestens 50 % der Zuwendung (ohne Berücksichtigung der Projektpauschale) entfallen auf die Verwendung durch die afrikanischen Partner.
- Ihr Vorhaben umfasst nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.
- Sie weisen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans nach.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Projekt ausschließlich Verwertungsaktivitäten beinhaltet. Es muss sich zwingend um ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt handeln. Projekte ohne Forschungsbezug sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
