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Sie arbeiten an einer Hochschule, einer Forschungseinrichtung oder in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft? Dann können Sie eine Förderung für den Aufbau und die Vertiefung von deutsch-ukrainischen Innovationsnetzwerken erhalten.
Das Ziel ist es, den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken und das ukrainische Innovationssystem beim Wiederaufbau zu unterstützen. Gefördert werden strukturelle Verbundprojekte mit Pilotcharakter. Sie können gemeinsam mit ukrainischen Partnern neue Technologien erproben, Start-ups unterstützen oder Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement aufbauen.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie mit einem Zuschuss von bis zu 500.000 EUR für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem Ausgaben für Personal, projektbedingte Reisen, Workshops und Sachmittel.
Bitte beachten Sie die erheblichen Unterschiede im Antragsverfahren und Bewilligungsverfahren je nach Art Ihrer Einrichtung:
- Wenn Sie an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind: Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA). Sie können eine individuelle Förderung von bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Zudem sind Sie berechtigt, Fördermittel an Ihre ukrainischen Projektpartner als Letzt-Zuwendungsempfänger weiterzuleiten. Ihrem Zuwendungsbescheid werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF) zugrunde gelegt.
- Wenn Sie in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft tätig sind: Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis (AZK). Sie erhalten eine anteilige Finanzierung Ihrer Kosten und müssen eine angemessene Eigenbeteiligung aufbringen. Die Weiterleitung von Fördermitteln an ukrainische Projektpartner ist für Unternehmen explizit ausgeschlossen. Ihrem Zuwendungsbescheid liegen die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF 2017) zugrunde.
Details zum Programm
Richtliniezur Förderung von Projekten zum Thema „Deutsch-ukrainische Partnerschaften zur strukturellen Stärkungdes ukrainischen Forschungs- und Innovationssystems“
vom: 02.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 14.04.2026 B3
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie führen das Projekt in einem Verbund durch.
- Der Verbund besteht auf deutscher Seite aus mindestens einer Hochschule und einer Forschungseinrichtung.
- Sie arbeiten mit mindestens einem ukrainischen Partner zusammen.
- Sie schließen mit Ihren Projektpartnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Sie weisen erfolgreiche Transferaktivitäten in einer Schlüsseltechnologie der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) nach.
- Sie stellen sicher, dass Sie die Ergebnisse des Vorhabens nur in Deutschland, der Ukraine, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nutzen.
- Bei Unternehmen: Sie erkennen die De-minimis-Verordnung an und überschreiten die geltenden Fördergrenzen nicht.
- Bei Unternehmen: Sie bewahren alle relevanten Unterlagen für mindestens 3 Jahre auf.
- Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Sie erklären Ihre Einstufung gemäß der KMU-Empfehlung der Europäischen Union (EU).
Ausschlussgründe:
- Indirekte oder mittelbare Beihilfen an Unternehmen im Rahmen des Verbunds.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
