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AktivLand · Ministerium Wirtschaft Infrastruktur Tourismus Mecklenburg-VorpommernRichtlinie: Stand 23. Januar 2026

Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV M-V 2026

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Mecklenburg-Vorpommen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Details zum Programm

Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 im Land Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV M-V 2026)
vom: 16.12.2025
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
VV Mecklenburg Vorpommern Gl.-Nr. 630 – 518

Weblink zur Richtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Aufgabenträger des ÖPNV im Sinne von § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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Zuschuss, DarlehenMecklenburg-Vorpommern
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