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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt die Ausrüstung deutscher See- und Binnenhäfen mit digitaler Infrastruktur für die Erprobung von Innovationen in Form von Testfeldern.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte beispielsweise in den folgenden Bereichen:
- Verkehrsmanagement,
- autonomes und automatisiertes Fahren,
- Digitalisierung in den Lieferketten,
- Administration.
Förderfähige Infrastrukturen sind unter anderem
- IT-Infrastrukturen,
- intelligente Netzsteuerungssysteme,
- zentrale Port Management- und Monitoringsysteme,
- Port Traffic Center,
- digitale Kommunikationsinfrastrukturen,
- Funkinfrastrukturen,
- Glasfasernetze,
- 5G-Netze,
- Low Range Wide Area Networks (LoRaWAN),
- Sensorik- und Steuerungstechnik,
- Drohneninfrastrukturen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH einreichen. Es werden Förderaufrufe mit separaten Einreichungsfristen veröffentlicht.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Details zum Programm
Förderrichtlinie „Digitale Testfelder in Häfen“
vom: 05.11.2020
Bundesministerium für Verkehr
Weblink zur konsolidierten Fassung der Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)
Neunter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen“
vom: 09.12.2020 in der Fassung der geänderten Förderrichtlinie vom 10.12.2025
Bundesministerium für Verkehr
Für das Auswahlverfahren werden in der 1. Verfahrensstufe Projektskizzen berücksichtigt, die bis zum 12.03.2026 eingegangen sind.
Antragsverfahren
Förderrichtlinie „Digitale Testfelder in Häfen“ (DigiTest), deren Wirkung zum 31.12.2025 eintritt.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hafenbetreiberinnen und Hafenbetreiber unabhängig von ihrer Rechtsform,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Ingenieurbüros und Konsortien/Verbünde der Aufgezählten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Ihr Projekt muss mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden sein mit der Folge, dass Sie es aus wirtschaftlichen Gründen ohne Gewährung der Zuwendung nicht durchführen würden.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.
- Sie müssen bei Antragstellung einen Verwertungsplan vorlegen und eine Umsetzung der Ergebnisse anstreben und nachweisen.
- Sie stellen die geförderte Hafeninfrastruktur interessierten Nutzerinnen und Nutzern gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen zur Verfügung.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
