Gefördert werden Projekte in Deutschland, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine (e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und „tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen). Sie müssen ihren Sitz in Deutschland haben und eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln.
Die maximale Förderhöhe beträgt 8.000 EUR (bzw. 4.000 EUR für Erstempfänger).
Durch Engagiert werden Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare, Ehrenamtspauschalen sowie projektbezogene Sachmittel und Verwaltungskosten anerkannt.
Rechtsgrundlage
Förderbestimmungen des Programms "Engagiert die Welt gestalten (Engagiert)"
Stand: November 2025
Gültig ab: Haushaltsjahr 2026
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Projektanträge müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des geplanten Projektes über die Förderprojektsoftware eingereicht werden (siehe weiterführende Links).
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
