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Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027 „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ Zweiter Förderaufruf
vom: 18.11.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 26.11.2025 B4
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren.
Interessenbekundungen müssen über ein dialoggesteuertes IT-System, das im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) verfügbar ist, bis zum 19.02.2026, um 12.59 Uhr bearbeitet und abgeschlossen sein.
In der 2. Stufe wird den ausgewählten Teilnehmenden des Interessenbekundungsverfahrens die Frist zur Einreichung von Förderanträgen mitgeteilt. Sie werden aufgefordert einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) zu stellen.
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 19.4.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 25.4.2022, B2.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
