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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur.
Ihre Projekte werden in den folgenden 4 Handlungsfeldern gefördert:
- Weiterbildung im Wandel fördern,
- Gleichstellung gestalten,
- regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
- Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.
Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben sollten in der Regel 2.000.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten.
Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe werden Förderaufrufe veröffentlicht. Im Rahmen eines Aufrufs können Sie Interessenbekundungen einreichen. Aufrufe zur Interessensbekundung werden ein- bis zweimal jährlich veröffentlicht.
Ihre Interessenbekundung reichen Sie bitte elektronisch über das Förderportal Z-EU-S--Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus ein.
Details zum Programm
Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
vom: 08.06.2022
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 15.06.2022 B2
Ein- bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung veröffentlicht. Interessierte Träger reichen ihre Interessenbekundungen zu im Aufruf festgesetzten Stichtagen in das Förderportal Z-EU-S--Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus ein.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Änderung der Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
vom: 14.12.2023
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 25.01.2024 B1
Weblink zur 1. Änderung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Zweite Änderung der Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
vom: 27.08.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 15.10.2024 B3
Weblink zur 2. Änderung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 8.6.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 15.6.2022, B2; geändert durch Bekanntmachung vom 14. Dezember 2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 25. Januar 2024, B1.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Tarifvertragspartner,
- Sozialpartner,
- juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sowie
- rechtsfähige Personengesellschaften.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Sie entwickeln und erproben die Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen und berücksichtigen die Interessen von Unternehmensleitung und Beschäftigten.
- Sie verfolgen einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz bei der Projektplanung, -umsetzung und dem Transfer der Projektergebnisse.
- Sie binden relevante Sozialpartner oder Betriebsparteien in der Projektumsetzung ein.
- Im Handlungsfeld „Weiterbildung im Wandel fördern“ müssen Sie als begünstigtes Unternehmen unter einen Qualifizierungstarifvertrag oder eine regionale oder branchenbezogene Sozialpartnervereinbarung fallen.
- Sie formulieren für das Projekt überprüfbare Ziele und benennen Verfahren, wie Sie diese Ziele erreichen werden.
- Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.
- Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören, reine Forschungsvorhaben, Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
