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EU4Health ist das aktuelle Gesundheitsförderprogramm der Europäischen Union im Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Ziel ist es, Gesundheitssysteme krisenfester, nachhaltiger und zugänglicher zu machen und so den gesundheitlichen Herausforderungen in Europa gemeinsam zu begegnen. Es stärkt Patientenversorgung, Fachpersonal und Gesundheitssysteme europaweit. Für Akteure im Gesundheitswesen bietet es vielfältige Fördermöglichkeiten.
Mit einem Budget von 4.400.000.000 EUR ist EU4Health das bislang größte Förderprogramm der EU im Gesundheitsbereich – ein Meilenstein der europäischen Gesundheitsfinanzierung. Das Programm wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erholung nach der Krise. Es ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und unterstützt Vorhaben, die den Gesundheitsschutz in der EU verbessern. Im Fokus stehen unter anderem
- die Vorsorge und Bekämpfung von Krankheiten,
- die Digitalisierung im Gesundheitswesen,
- der gleichberechtigte Zugang zu medizinischer Versorgung sowie
- die Resilienz der Gesundheitssysteme.
Grundsätzlich können Sie eine Förderung beantragen, wenn Sie als juristische Personen im Gesundheitsbereich tätig sind – zum Beispiel als öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungsorganisation, Unternehmen oder zivilgesellschaftliche Organisation. Auch internationale Organisationen oder Behörden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene können antragsberechtigt sein.
Da sich die Antragsberechtigung je nach Projekt unterscheiden kann, sind die Einzelheiten der jeweiligen Ausschreibung zu beachten.
Die geförderten Maßnahmen müssen einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen. Das bedeutet: Ihre Projekte sollen grenzüberschreitend wirken, europaweite Lösungen ermöglichen oder den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten fördern. Die Finanzierung erfolgt in Form von Finanzhilfen („Grants“) oder im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen („Procurements“), die über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
Jährlich wird ein Arbeitsprogramm veröffentlicht, das die Förderschwerpunkte und konkreten Ausschreibungen des jeweiligen Jahres definiert. Sie finden dort die Themenbereiche, für die Projektvorschläge beziehungsweise Angebote eingereicht werden können, sowie Fristen und weiterführende Informationen. Die Einreichung von Projektvorschlägen und Angeboten ist nur möglich, wenn Förderaufrufe aus den jährlichen Arbeitsprogrammen veröffentlicht sind.
Möchten Sie sich bewerben, ist eine sorgfältige inhaltliche und formale Vorbereitung wichtig. Die Nationale Kontaktstelle EU4Health (NKS EU4Health) als die vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Stelle unterstützt Sie dabei kostenfrei mit individueller Beratung, Informationsmaterialien und aktuellen Hinweisen zu den Fördermaßnahmen. Das Team der NKS hilft Ihnen, das Förderprogramm besser zu verstehen und unterstützt auch bei der Antragstellung.
Sie möchten zur besseren Gesundheit in Europa beitragen? Dann lohnt sich ein Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten von EU4Health. Informieren Sie sich jetzt auf der Website der Nationalen Kontaktstelle.
Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021 – 2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
vom: 24.03.2021
Amtsblatt der Europäischen Union L 107 vom 26.03.2021, S. 1
Zur konkreten Umsetzung werden jährlich Arbeitsprogramme verabschiedet.
Annex to the Commission Implementing Decision on the financing of the programme for the Union´s action in the field of health („EU4Health programme“) and the adoption of the work programme for 2025
vom: 23.07.2025
Europäische Kommission
Das Arbeitsprogramm 2026 befindet sich derzeit in Erstellung durch die EU und die Mitgliedsstaaten.
Rechtliche Voraussetzungen
Für eine Förderung im Rahmen von EU4Health müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Drittland – etwa öffentliche Einrichtungen, NGOs, Universitäten oder Unternehmen.
Bevorzugt werden Maßnahmen, die einen klaren europäischen Mehrwert bringen – also über den rein nationalen Kontext hinausgehen – und zur Zielerreichung des Programms beitragen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
