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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) 2017 ins Leben gerufen, um Treibhausgasemissionen zu mindern und die Zusammenarbeit beim Klimaschutz in Europa zu verbessern. Seitdem hat die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative 213 grenzüberschreitende Klimaprojekte gefördert und ein aktives Netzwerk mit 440 Organisationen in 31 europäischen Ländern geschaffen.
Die Fördersumme beträgt pro unterstütztem Projekt zwischen 120.000 und 1.000.000 EUR. Hierzu wird jedes Jahr ein europaweiter Ideenwettbewerb ausgeschrieben.
Sie können sich für eine Förderung Ihres Vorhabens in den folgenden 6 Bereichen bewerben (Änderungen vorbehalten):
- Klimaneutrale Mobilität
- Klimapolitik
- CO2-Entnahme und -Senken
- Energiewende und klimaneutrale Gebäude
- Sozialgerechter Strukturwandel
- Nachhaltige Wirtschaft
Details zum Programm
Auf Beschluss des Deutschen Bundestages im November 2016 wurde die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative 2017 ins Leben gerufen.
Rechtliche Voraussetzungen
Die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative fördert Projekte in allen EU-Mitgliedsstaaten und den potenziellen Beitrittskandidatenländern des Westbalkans. Der regionale Schwerpunkt liegt auf Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den baltischen Staaten sowie dem Westbalkan. In die Zielländer in diesen Regionen muss mindestens die Hälfte der Projektmittel fließen. Die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen: Klimaschutzprojekte sollten Partnerorganisationen in mehreren europäischen Ländern vorweisen können.
Folgende Kriterien müssen für die Förderung durch die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative erfüllt sein:
Ihre Organisation ist
- eine Nichtregierungsorganisation (NGO),
- eine regionale oder lokale Behörde,
- ein gemeinnütziges Unternehmen oder
- eine Universität oder andere Bildungseinrichtung.
Ihre Organisation hat ihren Sitz
- in einem EU-Mitgliedsland oder
- in einem der EU-Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien.
Ihr Projekt
- wird in mindestens zwei der oben aufgeführten Länder durchgeführt,
- ist das Projekt einer juristischen Personen mit eigener Geschäftsfähigkeit und
- beinhaltet die Arbeit in einem Konsortium mit mindestens einem und maximal 4 weiteren Implementierungspartnern.
Die angestrebte durchschnittliche jährliche Förderung
- Förderung darf den durchschnittlichen Jahresumsatz Ihrer Organisation in den letzten 3 Jahren nicht überschreiten.
Darüber hinaus benötigen Sie:
- geeignetes, softwaregestütztes Buchhaltungssystem sowie qualifiziertes Buchhaltungspersonal,
- wettbewerbsfähige, transparente und nicht-diskriminierende Ausschreibungsverfahren,
- geeignete interne Kontrollmechanismen (Transparenz, Gegenprüfung, funktionale Trennung, Mindestinformationen) sowie
- eigenes Personal mit technischer, kaufmännischer und rechtlicher Expertise sowie Erfahrung in der Planung, Umsetzung und Überwachung internationaler Projekte.
Weitere rechtliche Voraussetzungen können unter Punkt 5 und 6 der Informationen zur Projektfinanzierung nachgelesen werden (weiterführende Links).
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
