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Ziel des Fonds ist es,
- die Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Effizienz und technologische Autonomie der Verteidigungsindustrie der Europäischen Union zu steigern sowie
- durch die Unterstützung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen strategischen Partnern in der Verteidigungsindustrie zu fördern.
Mitfinanziert werden Maßnahmen in der Entwicklungsphase sowohl für neue Verteidigungsgüter und -technologien als auch für die Optimierung bestehender Güter und Technologien. Die Maßnahmen müssen sich auf Folgendes konzentrieren:
- ein ganzheitliches Konzept des modernen Gefechtsfeldes herausbilden,
- einen entscheidenden technologischen Impuls in allen Fähigkeitsbereichen sowie innovative, zukunftsorientierte Verteidigungslösungen ermöglichen,
- den Fähigkeitenaufbau fördern sowie den Aufbau ambitionierter Verteidigungssysteme unterstützen.
Zu den weiteren Zielen des Programms gehören die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und die Schaffung gemeinsamer technischer Standards.
Aus dem Fonds werden je nach Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
Konkrete Fördermöglichkeiten finden Sie in Ausschreibungen im Rahmen jährlicher Arbeitsprogramme, die Sie auf der Webseite des Europäischen Verteidigungsfonds abrufen können.
Details zum Programm
Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092 (Text von Bedeutung für den EWR)
vom: 29.04.2021
Amtsblatt der Europäischen Union L 170 12.05.2021, S. 149
Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241
vom: 29.02.2024
Amtsblatt der Europäischen Union L 29.02.2024
Antragsverfahren
Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 170 vom 12. Mai 2021, S. 149, geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Mitglieder, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Begünstigten und die an der Maßnahme beteiligten Unterauftragnehmer dürfen nicht unter der Kontrolle eines Drittlands oder eines in einem Drittland niedergelassenen Rechtsträgers stehen.
- Die Infrastrukturen, Einrichtungen, Mittel und Ressourcen aller an einer Maßnahme Beteiligten müssen sich in der Regel während der gesamten Laufzeit der Maßnahme im Gebiet der Europäischen Union befinden und deren Leitungs- und Verwaltungsstrukturen müssen ihren Sitz in der Europäischen Union haben.
- Um sicherzustellen, dass die internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Verordnung eingehalten werden, werden Maßnahmen im Zusammenhang mit Gütern oder Technologien, deren Einsatz, Entwicklung oder Herstellung durch das Völkerrecht verboten ist, nicht durch den Fonds unterstützt.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
