Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für laufende Zwecke (Projektförderung) an bundeszentrale Träger und für Aufgaben der Familienpolitik des Bundes – Familienförderrichtlinie des Bundes –
vom: 03.06.2024
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zuwendungen mit einem Laufzeitbeginn am 1. Januar eines Haushaltsjahres sind spätestens in der ersten Dezemberwoche des Vorjahres schriftlich auf den entsprechenden Formblättern bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
