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AbgelaufenBund · BMFSFJRichtlinie: Stand 14. Januar 2020

Zuschüsse und Leistungen im Rahmen der Familienförderrichtlinie des Bundes

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 30. April 2005. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für laufende Zwecke (Projektförderung) an bundeszentrale Träger und für Aufgaben der Familienpolitik des Bundes – Familienförderrichtlinie des Bundes –
vom: 03.06.2024
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zuwendungen mit einem Laufzeitbeginn am 1. Januar eines Haushaltsjahres sind spätestens in der ersten Dezemberwoche des Vorjahres schriftlich auf den entsprechenden Formblättern bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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