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Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Wenn Sie ein Vorhaben durchführen möchten, das lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklärt und nachhaltige Entwicklungsziele verfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 01. Januar 2008. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Gruppen und Netzwerke bei der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit.

Sie erhalten die Förderung für Projekte im Inland, darunter

  • Seminare,
  • Tagungen,
  • Unterrichtseinheiten,
  • Projekttage,
  • Kampagnen,
  • Ausstellungen,
  • entwicklungspolitisches Theater,
  • andere Formen innovativer Bildungsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Erstanträgen maximal 20.000 EUR für ein Kalenderjahr.

Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Gesamtsumme der Fördermittel darf dabei aber nicht mehr als 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Ihren Antrag können Sie zu 2 Zeitpunkten stellen. Bis spätestens 30. Juni können Sie Projektanträge für Maßnahmen mit Projektbeginn ab 1. Januar des Folgejahres und bis spätestens 30. November mit Projektbeginn ab 1. Mai des Folgejahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH stellen.

Details zum Programm

Rahmenbedingungen des Förderprogramms entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Stand: Juli 2025
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH

Weblink zu den Rahmenbedingungen

Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu §44 BHO
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P--Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung)
vom: 13.06.2019
Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl Nr. 19/2019, S. 372)

Weblink zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen

Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit
BMZ-Konzept
Stand: Juli 2021
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Weblink zum BMZ-Konzept

Antragsverfahren

Informationen der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH, Stand 4/2023.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem

  • eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen),
  • Netzwerke von Organisationen oder gemeinnützige Organisationen,
  • rechtsfähige Stiftungen,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kirchen, Museen, Bibliotheken und Universitäten,
  • gemeinnützige GmbH, wenn sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind und gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG) sowie
  • gemeinnützige Unternehmergesellschaften, wenn sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation ist steuerlich anerkannt.
  • Ihr Projekt stellt die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern sowie die Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten thematisch dar.
  • Ihr Projekt macht die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar.
  • Ihr Projekt zeigt Bürgerinnen und Bürgern, wie sie sich entwicklungspolitisch relevant engagieren können.
  • Ihr Projekt richtet sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und andere Bildungsakteure der schulischen und außerschulischen Bildung sowie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Breitenwirkung für Entwicklungspolitik erzielen.
  • Sie erbringen mindestens einen Eigenanteil von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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