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Förderung im Rahmen des Regionalen Förderprogramms des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen des Tourismusgewerbes

Wenn Sie im Saarland in bestimmten Regionen ein touristisches Unternehmen betreiben und investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 25. November 2016. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in der Touristikbranche mit einem Zuschuss zu Investitionsvorhaben. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und ist begrenzt auf die Landkreise Merzig-Wadern und St. Wendel sowie den Saarpfalz-Kreis.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Errichtung einer neuen Tourismusbetriebsstätte, sogenannte Errichtungsinvestition,
  • Ausbau von Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte, sogenannte Erweiterungsinvestition,
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Tourismusbetriebsstätte, sowie
  • Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels oder der Ferienwohnung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen, wenn Sie mit der Investition Arbeitsplätze schaffen,
  • für kleine Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten und bis 7,5 Prozent für mittlere Unternehmen, wenn Sie Arbeitsplätze mit Ihrer Investition sichern.

Ihr gesamtes förderfähiges Investitionsvolumen darf maximal 7.500.000 Millionen EUR pro Unternehmen und Investitionsvorhaben betragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Details zum Programm

Regionales Förderprogramm des Saarlandes zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen des Tourismusgewerbes
vom: 15.11.2016, zuletzt geändert am 01.01.2024
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Weblink zum Förderprogramm

Anlage 1 „Weitere Fördervoraussetzungen„

Weblink zur Anlage 1

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 15. November 2016, zuletzt geändert am 1. Februar 2021.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie sind als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) des Tourismusgewerbes antragsberechtigt, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen und Ihre Betriebsstätte im ausgewiesenen Fördergebiet liegt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben dürfen Sie nur in den Landkreisen Merzig-Wadern und St. Wendel oder im Saarpfalz-Kreis umsetzen.
  • Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie die Möglichkeit schaffen, dass das Gesamteinkommen in der jeweiligen Region unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich steigt. Dies geschieht durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen, es ist der sogenannte Primäreffekt.
  • Sie müssen mit Ihrer Investition in Ihrer Betriebsstätte für Tourismus neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bereits vorhandene sichern. Dabei zählen Ausbildungsplätze wie Dauerarbeitsplätze in der Förderung.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten abschließen.
  • Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten selbst an dem Vorhaben beteiligen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben.
  • Als Unternehmen in Schwierigkeiten oder als gemeinnütziges Unternehmen erhalten Sie keine Förderung.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

Alle Programme
AktivLand · Masfg Saarland

Europäischer Sozialfonds Plus ( ESF +) im Saarland

Wenn Sie Vorhaben im Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

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Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“

Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

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Landesprogramm „Jugend in Arbeit“

Wenn Sie Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

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