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Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium)

Wenn Sie Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich bestanden haben und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung besitzen, können Sie bei Aufnahme eines Studiums ein Stipendium erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 01. September 2019. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Bundesministerium für ­Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als Berufstätige und Berufstätigen, wenn Sie in Ausbildung und Beruf besonderes Talent und Engagement bewiesen haben.

Förderfähig ist Ihr Erststudium, das Sie in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren. Ziel der Förderung ist es, Ihnen zusätzliche berufliche Perspektiven zu eröffnen.

Die Förderung erhalten Sie als Stipendium.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Studierende im Vollzeitstudium monatlich 992,00 EUR plus 80,00 EUR Büchergeld und zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160,00 EUR für jedes Kind, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag bezieht),
  • für Studienaufenthalte in anderen Staaten als Auslandspauschale 200,00 EUR im Monat und
  • für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang jährlich 3.045 EUR für Maßnahmekosten.

Interessierte Berufstätige können sich im Rahmen der jeweiligen Auswahlrunde bewerben. Die Termine für die Online-Bewerbung können auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) abgerufen werden. Für das Einreichen der Bewerbung steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung. Ihren Antrag reichen Sie bei der SBB--Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung ein.

Details zum Programm

Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums
vom: 01.08.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.08.2024 B8

Eine Bewerbung für das Auswahlverfahren 2 ist im Zeitraum vom 24.03.2026 bis zum 01.06.2026 über das Online-Portal (siehe weiterführende Links) möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren verfügen.

Das Aufstiegsstipendium ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 bestanden und können eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Betriebes vorweisen.
  • Haben Sie bereits ein Studium aufgenommen, so darf das 2. Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

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AktivBund · BMBF

Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs- BAföG )

Wenn Sie an einer Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen, können Sie mit dem Aufstiegs- BAföG ein Darlehen und einen Zuschuss bekommen, um die Fortbildung zu bezahlen und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Zuschuss, DarlehenBundesweit
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AktivEU

DiscoverEU

Mit dem Programm DiscoverEU erhalten Sie als 18-Jährige und 18-Jähriger die Möglichkeit, die Vielfalt Europas, sein Kulturerbe und seine Geschichte zu erkunden und dabei Menschen aus verschiedensten Regionen Europas kennenzulernen.

ZuschussBundesweit
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