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Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen

Wenn Sie ein kommunales Investitionsvorhaben planen, um die öffentliche touristische Infrastruktur zu modernisieren und kunden- und marktorientiert zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 01. August 2017. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Saarland fördert Investitionsvorhaben in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Geländeerschließung für den Tourismus,
  • Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus,
  • Errichtung und Erweiterung von Edutainment-Einrichtungen mit überwiegender touristischer Zielsetzung,
  • Vorhaben zur Modernisierung geförderter Infrastrukturen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren,
  • Erstellung und Evaluierung eines Tourismuskonzeptes der Landkreise oder des Regionalverbandes durch Dritte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Für die Erstellung eines Tourismuskonzepts durch Dritte beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 50 Prozent.

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, muss Ihr Investitionsvolumen mindestens 100.000 EUR betragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Details zum Programm

Richtlinie für die Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen im Saarland
vom: 01.01.2024
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Weblink zur Förderrichtlinie

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 14. Februar 2016, Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 7 vom 25. Februar 2016, S. 148; zuletzt geändert am 5. Oktober 2020.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie
  • juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Ihr Vorhaben stimmt mit den Inhalten der Tourismuskonzeption Saarland 2025 überein und ist in das verbindliche Tourismuskonzept der Kommune oder des Landkreises oder des Regionalverbandes eingebettet.

Aus dem Tourismuskonzept ergeben sich die Notwendigkeit und der Inhalt der zu fördernden öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtung.

Sie weisen spätestens ein Jahr nach Durchführung des Vorhabens ein Zertifikat der Stufe I nach ServiceQualität Deutschland nach.

Falls die Kosten Ihres Vorhabens 1.500.000 EUR übersteigen, legen Sie Machbarkeitsstudien oder Gutachten von unabhängigen Dritten vor.

Die Finanzierung der touristischen Infrastruktureinrichtung ist gesichert.

Ihr Vorhaben erfüllt die erforderlichen planungs-, bau- oder umweltrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

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