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Überblick
Fonds für Innovation und Beschäftigung (FIB)
Ziel und Gegenstand
Die FIB GmbH, eine Tochtergesellschaft der ISB, stellt mittelständischen rheinland-pfälzischen Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung. Mitfinanziert werden technologieorientierte innovative Projekte sowie beschäftigungsintensive Vorhaben.
Gefördert werden Vorhaben, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und im Markt einführen, sowie Vorhaben zur nachhaltigen Schaffung oder Sicherung wettbewerbsfähiger und zukunftsträchtiger Dauerarbeitsplätze.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.
Voraussetzungen
Im Unternehmen müssen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel in Höhe der beantragten Beteiligung zur Verfügung stehen (Kapitalparität).
Beschäftigungsintensive Vorhaben müssen den regionalen Arbeitsmarkt erheblich entlasten. Dabei wird die Schaffung von zumindest zehn Dauerarbeitsplätzen vorausgesetzt.
Das Vorhaben muss in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte des Unternehmens durchgeführt werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer typisch stillen oder offenen Beteiligung.
Die Beteiligung darf in der Regel je Vorhaben EUR 100.000 nicht unterschreiten und EUR 500.000 nicht überschreiten. Ausnahmen bis maximal EUR 1 Millionen sind möglich.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Ressort 3.
Quelle
Informationen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Stand Februar 2023.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
