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AbgelaufenBund · BMWSBRichtlinie: Stand 25. Mai 2026

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau

Wenn Sie ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt in den Bereichen Bauwesen, Architektur oder Bau- und Wohnungswirtschaft mit Hochbaubezug planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 22. Juli 2019. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Sie im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben der anwendungsorientierten Forschung mit einem Hochbaubezug als Schwerpunkt. Einen besonders hohen Stellenwert haben der Wissenstransfer von Erkenntnissen sowie die Generierung von Innovationen für die Planungs- und Baupraxis.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Details zum Programm

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau
vom: 12.07.2021
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
BAnz AT 20.07.2021 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf zur Antragsrunde 2026 zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb des Innovationsprogramms Zukunft Bau
vom: 12.03.2026
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Weblink zum Förderaufruf (PDF, barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebieten des Bauwesens, der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft befassen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
  • Umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung, des Wissens und der Technik müssen vorhanden sein und dargelegt werden.
  • Antragstellende müssen maßgeblich an der Durchführung des Vorhabens beteiligt sein.
  • Die Beteiligten müssen nachweislich über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens verfügen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Von der Förderung ausgenommen sind

  • reine Investitionsvorhaben,
  • Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben sowie
  • nicht vorhabenbezogene Anträge (beispielsweise Anträge auf institutionelle Förderung).

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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