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Sie arbeiten an einer staatlichen oder privaten Hochschule oder an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in interdisziplinären Projekten zu Themen der Frauengesundheit und geschlechtersensiblen Medizin forschen. Ziel ist es, den sogenannten Gender Data Gap in der medizinischen Forschung zu verringern.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihr Vorhaben, wenn Sie bestehende Datensätze hinsichtlich der Repräsentativität von Frauen untersuchen und optimieren. Sie können zudem gefördert werden, wenn Sie Verfahren entwickeln, um Künstliche Intelligenz (KI) auf geschlechtsspezifische Verzerrungen zu prüfen.
Sie erhalten einen Zuschuss für Ihr Personal, Ihre Sachmittel und Ihre Dienstreisen. Ausgaben für Investitionen und sonstige Gegenstände sowie für die Erstellung eines Ethikvotums werden nicht gefördert. Das BMFTR übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten.
- Wenn Sie an einem Helmholtz-Zentrum oder der Fraunhofer-Gesellschaft forschen, können Sie die Förderung auf Kostenbasis (AZK) erhalten.
- Als Hochschule oder Universitätsklinik erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale. Diese beträgt 20 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA, AZAP--Zuwendung auf Ausgabenbasis mit Projektpauschale oder AZV--Ausgabenbasis Zuweisung/Verwaltungsvereinbarung).
Darüber hinaus können Sie einen projektbezogenen Mehraufwand mit bis zu 20 % Ihrer Personalausgaben fördern lassen. Dieser Betrag deckt beispielsweise Gebühren für die Datennutzung, Publikationsgebühren oder Ausgaben für die Wissenschaftskommunikation ab. Die Förderung ist in der Regel auf 2 Jahre befristet. Pro Projekt werden maximal 2 Vollzeitstellen gefördert. Zusätzlich können Sie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte für bis zu 40 Stunden pro Monat einsetzen.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Innovative Datenanalysen für Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin“
vom: 28.05.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 10.06.2026 B1
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule oder eine institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland.
- Sie weisen Vorarbeiten in der Forschung zur Frauengesundheit, Gesundheitsdatennutzung und relevanten klinischen Disziplinen nach.
- Sie stellen ein interdisziplinäres Projektteam aus den Datenwissenschaften und der klinischen Praxis zusammen.
- Sie nutzen ausschließlich vorhandene Datensätze aus nationalen Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (z. B. Medizininformatik-Initiative (MII), Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) oder Nationale Kohorte (NAKO)).
- Sie weisen die Nutzbarkeit der Daten durch eine rechtzeitige Beratung der datenliefernden Infrastruktur nach.
- Ihr Vorhaben dient einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Verbundprojekte.
- Projekte zur Erhebung neuer Daten oder zum Aufbau von Registern.
- Durchführung klinischer Studien.
- Projekte ohne direkten Bezug zur Frauengesundheit.
- Vorhaben, bei denen die Methodenentwicklung im Fokus steht.
- Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
