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Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Forschungseinrichtung nehmen Sie eine Schlüsselrolle als Kooperationspartner für den Mittelstand ein.
Gefördert werden anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Ihr Vorhaben muss auf die Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder besserer Produktionsverfahren abzielen. Ihr Projekt muss ein hohes technologisches Risiko aufweisen. Zudem muss es über den Stand der Technik hinausgehen.
Für Forschungseinrichtungen übernimmt der Bund bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximalen Kosten pro Teilprojekt betragen 280.000 EUR. Dabei ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) begrenzt.
Sie führen das Projekt in einer ausgewogenen Partnerschaft mit mindestens einem antragstellenden Unternehmen durch. Dabei erbringen alle Partner innovative Leistungen. Sie müssen als Forschungseinrichtung mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Zudem dürfen Sie maximal 50 % der Personenmonate aller Partner übernehmen. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist das Recht, Ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.
Details zum Programm
Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1
Rechtliche Voraussetzungen
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind eine Forschungseinrichtung mit einer Niederlassung in Deutschland.
- Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist durch Vorlaufforschung und industrielle Forschung anerkannt.
- In der Regel verfügen Sie über mindestens 10 qualifizierte wissenschaftlich-technische Mitarbeiter für die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).
- Die Förderung erfolgt ausschließlich für Ihre nichtwirtschaftliche Tätigkeit.
- Das Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft mit einem Unternehmen durchgeführt.
- Sie halten die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ein.
Ausschlussgründe:
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn es sich um rein wirtschaftliche Tätigkeiten handelt. Sie dürfen für dasselbe Projekt keine weiteren Fördermittel des Bundes, der Länder oder der EU in Anspruch nehmen. Dieses Verbot der Doppelförderung gilt nicht für Kreditprogramme. Vorhabensbezogene Verträge dürfen nicht vor dem bestätigten Antragseingang rechtskräftig abgeschlossen worden sein.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
