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Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“

Wenn Sie als junge Zuwanderin oder junger Zuwanderer ein Bleiberecht haben und in Deutschland studieren oder studieren wollen, können Sie einen Zuschuss für Kurse und Seminare erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 01. Juni 2019. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Die Otto Benecke Stiftung e. V. unterstützt Sie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dabei, in Deutschland ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen.

Sie können die Förderung für folgende Ausbildungsmaßnahmen erhalten:

  • studienvorbereitende Sprachkurse in Deutsch, die mit einer Prüfung auf dem Niveau C1 abschließen und die auf den Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) vorbereiten, den Sie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule brauchen,
  • Sprachkurse in Englisch (B2-Niveau),
  • Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungstermine vorbereiten,
  • fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium,
  • Kurse zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- oder Hochschulreife,
  • Kurse an Studienkollegs.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des Kurses und Ihrer individuellen Situation. Sie erhalten ihn für die Dauer des Kurses, maximal für 30 Monate.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H), die ihn prüft und mit einer Empfehlung an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet.

Details zum Programm

Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“
vom: 25.04.2019

Weblink zur Förderrichtlinie

zuletzt geändert durch die fünfte Änderung der Richtlinie (BAnz AT 21.10.2024 B1)
vom: 02.10.2024

Weblink zur fünften Änderung der Förderrichtlinie

Antragsverfahren

Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 25.4.2019, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.5.2019, B4; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.10.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.10.2024 B1

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung aus dem Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H) ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen, -partner, Kinder und weitere Familienangehörige
  • nach dem Asylgesetz anerkannte Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis
  • Personen mit der sogenannten Flüchtlingseigenschaft
  • Personen, die subsidiären Schutz gemäß Asylgesetz genießen und eine Aufenthaltserlaubnis haben
  • Personen mit Aufenthaltstitel
  • Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem Asylgesetz,
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen mit Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen

Kurse und Seminare müssen dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule (GF-H) entsprechen.

Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur, wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

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Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs- BAföG )

Wenn Sie an einer Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen, können Sie mit dem Aufstiegs- BAföG ein Darlehen und einen Zuschuss bekommen, um die Fortbildung zu bezahlen und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

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