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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 16. Mai 2020

Förderung zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“

Wenn Sie frühe lebenswissenschaftliche Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, identifizieren und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen. Die Projekte können von der konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen reichen. Vorzugsweise werden Projekte aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge unterstützt.

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in einem Kernmodul und einem Zusatzmodul.

Im Kernmodul bekommen Sie die Förderung

  • in einer Sondierungsphase für potenzielle Verwertungsideen, die auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen, und anschließend
  • in einer Machbarkeitsphase für Entwicklungsarbeiten bis zum Proof-of-Principle.

Im Zusatzmodul werden experimentell angelegte Einzelprojekte von Technologietransfereinrichtungen gefördert. Aktuell bestehen für dieses Modul keine Antragsmöglichkeiten.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • im Kernmodul für die Sondierungsphase bis zu 100.000 EUR für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten,
  • im Kernmodul für die Machbarkeitsphase für Einzelvorhaben bis zu 500.000 EUR und für Verbundprojekte bis zu 1.000.000 EUR für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.

Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % bekommen.

Das Antragsverfahren ist für die Sondierungsphase zweistufig und für die Machbarkeitsphase einstufig.

Details zum Programm

Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften?GO-Bio initial?
vom: 30.10.2019
Bundesministeriumfür Bildung und Forschung
BAnz AT 26.11.2019 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
vom: 09.02.2021
Bundesministeriumfür Bildung und Forschung
BAnz AT 02.03.2021 B9

Weblink zur 1. Änderung

Zweite Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
vom: 03.01.2024
Bundesministeriumfür Bildung und Forschung
BAnz AT 07.02.2024 B14

Weblink zur 2. Änderung

Dritte Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
vom: 25.03.2025
Bundesministeriumfür Bildung und Forschung
BAnz AT 02.04.2025 B6

Weblink zur 3. Änderung

Das Antragsverfahren für die Sondierungsphase ist zweistufig angelegt. Das Antragsverfahren für die Machbarkeitsphase ist einstufig angelegt. Genauere Informationen zu Fristen können den FAQ--Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen (siehe weiterführende Links) entnommen werden.

Antragsverfahren

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 30.10.2019, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 26.11.2019, B3; zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 3.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7.2.2024, B14.

Rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss im Programm „Gesundheitsforschung – GO-Bio initial“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • im Kernmodul Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • im Zusatzmodul rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtungen, die einen vertraglich geregelten Zugriff auf das Technologieportfolio mehrerer Hochschulen oder staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungsinstitute haben.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:

  • Sie nehmen im Rahmen der Sondierungs- und gegebenenfalls der Machbarkeitsphase an spezifischen Weiterbildungs- und Vernetzungsaktivitäten für die geförderten Vorhaben teil.
  • Sie und Ihre Verbundpartner haben Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Die Sondierungsphase beginnt jeweils zum 01.10. des Einreichungsjahres.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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