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AktivBund · BARichtlinie: Stand 15. Januar 2020

Gründungszuschuss

Wenn Sie arbeitslos sind und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, kann die Bundesagentur für Arbeit Ihnen mit einem Zuschuss die ersten Schritte erleichtern.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.

Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt:

  • 6 Monate lang erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in der Höhe Ihres letzten Arbeitslosengelds. Zusätzlich bekommen Sie 300,00 EUR monatlich als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen.
  • Wenn Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind, erhalten Sie anschließend neun Monate lang eine Förderung von je 300,00 EUR.

Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben.

Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.

Details zum Programm

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) – § 93, 94

Weblink zum SGB III

Fachliche Weisungen (FW) zum Gründungszuschuss §§ 93, 94 SGB III
Stand: 13.09.2023
Bundesagentur für Arbeit
BA Zentrale, FGL11

Weblink zu den fachlichen Weisungen

Antragsverfahren

Informationen der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1/2022; Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (§§ 93 f. SGB III)

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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