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Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei der Durchführung von Gründungs- und Betriebsberatungen als Einzel- sowie Gruppenberatungen für Gründungsinteressierte, Gründende und KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen zu folgenden Themen:
- Erstberatungen, die unter anderem zur Ermittlung des Beratungsbedarfs dienen,
- Existenzgründungsberatungen,
- Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben,
- Designberatungen,
- Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS--Produktionsintegrierter Umweltschutz-Beratungen),
- Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung),
- Beratungen zur Umsetzung von betrieblichen Entwicklungskonzepten,
- Perspektivenberatungen,
- Beratungen zu nachhaltigem Wirtschaften,
- Coaching in allgemeinen Fragen der Existenzgründung und Betriebsführung,
- spezielle Coachings zur Unternehmensnachfolge (Nachfolge-Coachings).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon abweichend für freiberufliche Beratende oder gewerbliche Beratungsunternehmen bei Existenzgründungsberatungen, Perspektivenberatungen sowie Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Beratungen) maximal 75 % beziehungsweise 600,00 EUR pro Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 % beziehungsweise 400,00 EUR pro Beratungstagewerk.
Ein Beratungstagewerk hat zwischen 5 und 8 Stunden.
Details zum Programm
Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM ? Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie)
vom: 07.11.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2025, 1379
Antragsverfahren
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 16. Dezember 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 1 vom 1. Januar 2024, S. 13.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen, die in Hessen flächendeckend landesweit die fachlich qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründern anbieten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
- Die Beratung muss sich auf eine Betriebsstätte in Hessen beziehen.
- Handelt es sich um eine Existenzgründungsberatung vor der Gründung, darf die Unternehmensgründung bis zum Beginn des Vorhabens nicht abgeschlossen sein.
- Als Unternehmensübernehmerin und -übernehmer sowie Nachfolgegründerin und -gründer können Sie ein Nachfolge-Coaching für die ersten 2 Jahre nach Gründung oder Übernahme in Anspruch nehmen.
- Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
Sie erhalten keine Förderung für Beratungen mit folgenden Inhalten:
- Rechts- und Versicherungsfragen sowie Steuerberatung (zum Beispiel Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten)
- überwiegend gutachterliche Stellungnahmen,
- überwiegend Architektur- und sonstige Planungen,
- überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
