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AktivLand · Hamburgische Investitions und FörderbankRichtlinie: Stand 04. Mai 2021

Hamburg-Kredit Mikro

Wenn Sie in Ihr gewerbliches Unternehmen in Hamburg investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen bekommen.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei Investitionen in folgenden Bereichen:

  • Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,
  • Betriebsübernahmen,
  • Erweiterungen, Wachstumsfinanzierungen, Investitionen,
  • Betriebsmittel,
  • Vorfinanzierung vorliegender Aufträge.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten decken und beträgt

  • für Unternehmen bis zum 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 25.000 EUR;
  • für Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 40.000 EUR.

Die Darlehenslaufzeit beträgt 6 Jahre.

Details zum Programm

Hamburg-Kredit Mikro
Förderrichtlinie zur Gewährung eines Darlehens für kleine Unternehmen (KU), Selbstständige sowie Angehörige der Freien Berufe
Gültig ab: 01.05.2024
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie dürfen höchstens 50 Mitarbeitende haben und Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme darf 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) nicht übersteigen.
  • Sie müssen ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstituts vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann.

Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn

  • sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet,
  • unerledigte Negativmerkmale in Auskunfteien über Sie oder Ihr Unternehmen vorliegen,
  • Ihr Unternehmen einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist.

Nicht antragsberechtigt sind außerdem

  • öffentliche Unternehmen sowie
  • Kreditinstitute und Finanzintermediäre.

Für folgende Maßnahmen können Sie keine Förderung erhalten:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben,
  • Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,
  • Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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