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Das Land Hessen und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützen Sie mit einem Förderkredit bei der Finanzierung einer Neugründung oder einer Übernahme eines Unternehmens sowie bei Festigungsvorhaben bis 5 Jahre nach Gründung.
Es werden alle Investitionen und Betriebsmittel für die Gründung eines Unternehmens mitfinanziert.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und höchstens 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Details zum Programm
Hessen Mikrodarlehen
Gemeinschaftsaktion von Land Hessen und Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – Merkblatt –
Stand: 01.02.2025
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Angehörige der Freien Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Voll- oder Nebenerwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, der Betriebsübernahme oder dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb planen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung für Ihr Vorhaben in Hessen, wenn es einer mittelfristigen Mittelbereitstellung bedarf und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
- Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen.
- Wenn Ihr Unternehmen einer bestimmten Branche angehört oder Sie einer früheren Beihilferückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.
- Für Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, Anschlussfinanzierungen sowie Prolongationen erhalten Sie keine Förderung.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
