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AktivLand · Sachsen-AnhaltRichtlinie: Stand 26. Juni 2026

IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)

Wenn Sie ein Medienprojekt in Sachsen-Anhalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) unterstützt die Medienwirtschaft mit Darlehen zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsausgaben und auch immateriellen Wirtschaftsgütern. Dazu gehört zum Beispiel der Ankauf von Rechten und Drehbüchern.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder als Avalkredit für Zwischenfinanzierungen bei Film- und Fernsehproduktionen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestfinanzierungssumme beträgt 25.000 EUR, die maximale Finanzierungssumme 3 Millionen EUR, bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei Darlehen und projektabhängier Laufzeit bei Avalen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die IB Sachsen-Anhalt. Fügen Sie bitte eine Erklärung bei, dass Ihr Vorhaben nicht über ein anderes Kreditinstitur finanziert werden kann.

Details zum Programm

Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN
Die IB Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft - Vergabegrundsätze –
Stand: April 2024

Weblink zu den Vergabegrundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)

Antragsverfahren

Vergabegrundsätze der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Stand Oktober 2021.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und in der Medienwirtschaft tätig sind.

Bei Vorhaben zur Zwischenfinanzierung sind auch Produktionsgesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte außerhalb von Sachsen-Anhalt antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung gesichert haben.
  • Ihre wirtschaftliche Lage muss erwarten lassen, dass Sie Ihre Verpflichtung aus dem Finanzierungsvertrag erfüllen können.
  • Als Finanzierungsnehmerin oder Finanzierungsnehmer müssen Sie nachhaltige Rentabilität besitzen.
  • Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen und diese in einem angemessenen Zeitraum zu Ihrem Haupterwerb machen.
  • Planen Sie die Zwischenfinanzierung als Produktionsgesellschaft mit Sitz außerhalb von Sachsen-Anhalt, so muss Ihr Vorhaben dennoch einen angemessenen Effekt auf die Wirtschaft von Sachsen-Anhalt haben.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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